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Informationen zur Altgeräteverordnung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
(Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, an
einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie diese im Handel vor Ort
kostenlos ab. Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung
ausdrücklich verboten! Außerdem können Sie drei Hausgeräte (keine äußere
Abmessung größer als 25 cm) nach Gebrauch bei uns unentgeltlich
zurückgeben indem Sie sie ausreichend frankiert per Post an die im
Impressum angegebene Adresse zurücksenden. Altgeräte, die Schadstoffe
enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet. Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den
Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des
Herstellers.